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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. GELTUNGSBEREICH

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. PREISE

Die Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für einen eventuell gewünschten Andruck, Verpackung, Versand und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Nach Auftragsbestätigung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Leistungsänderungen werden gesondert berechnet.

3. LIEFERUNG

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware an den Transportführer (Paketdienst, Spediteur, etc.) übergeben wird.

Angegebene Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum und / oder auf die Mitteilung der Lieferbereitschaft. Fehlen erforderliche Mitwirkungshandlungen des Bestellers, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.Durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, Lieferverzug des Vorlieferanten, Betriebsstörungen usw. ausgelöste Verzögerungen stellen keinen Verzug des Auftragnehmers dar. 

4. GEWÄHRLEISTUNG

Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen.

Erklärt der Besteller nach entsprechender Vorlage durch den Auftragnehmer die endgültige Druckfreigabe, stehen ihm bezüglich hierbei übersehener Fehler der Vorlage keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen, die übrigen Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung. Ansonsten gilt die Lieferung als vertragsgerecht. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen.


Im Gewährleistungsfall steht dem Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung zu. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder gelingt ihm die Nachbesserung bei mehreren Versuchen nicht, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadenersatz zu.

Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn die Werkleistung nur mit unwesentlichen Mängeln behaftet ist. Unwesentliche Mängel liegen insbesondere vor bei nur unerheblichen Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der nach dem Vertrag vorausgesetzten Brauchbarkeit der Ware.

Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsauschluss gilt nicht

- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,

- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur für den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,

- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel zu qualifizieren.

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind zulässig. Berechnet wird hierbei die gelieferte Menge.

Ist der Besteller Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, ansonsten zwei Jahre. 

5. MATERIALGESTELLUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

Wird das vom Auftragnehmer zu bedruckende Material vom Auftraggeber gestellt, gilt ergänzend zur Ziff. 4 folgendes: 

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Eignung des bedruckten Materials zur Weiterverarbeitung durch den Auftraggeber, es sei denn, eine solche ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Der Auftraggeber hat eine Mehrmenge von 5 bis 10% zu liefern, die insbesondere für An- bzw. Probedrucke u. ä. benötigt wird. Eine zusätzliche Kostenbelastung für den Auftragnehmer wird insoweit ausgeschlossen.

6. ZAHLUNG

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungszugang. Bei Zahlungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungszugang werden 2% Skonto gewährt.

Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Werklohnforderung wird ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Befindet sich der Besteller mit Zahlungen, auch Abschlagszahlungen, in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle weiteren Lieferungen bzw. Leistungen zu verweigern sowie die Weiterarbeit einzustellen und Vorkasse zu verlangen.

Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Besteller sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenstand eines gesonderten Auftrages sind.

7. GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsverhältnissen und Erfüllungsort für alle Geschäftsvorgänge ist der Sitz des Auftragnehmers.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.


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